BOLTCAD GROUP

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Ingenieur- und Konstruktionsdienstleistungen

BOLTCAD Design & Konstruktion – Anatoli Bolt

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
BOLTCAD Design & Konstruktion, Inhaber: Anatoli Bolt, Hilden (nachfolgend „BOLTCAD“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn BOLTCAD diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand sind Ingenieur-, Konstruktions-, Entwicklungs-, Design-, Simulations- und Prototypenleistungen, insbesondere in den Bereichen:
• Produktentwicklung
• Mechanische Konstruktion (3D-CAD)
• Zeichnungserstellung
• Simulation & virtuelle Prototypen
• E-Mobility-Komponenten
• Produktdesign
• Prototypenbau
• Systematische Funktions- und Variantenstudien (z. B. TRIZ-basiert)
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der schriftlichen Beauftragung.
2.3 BOLTCAD schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik.

3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von BOLTCAD sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch:
• schriftliche Auftragsbestätigung,
• Unterzeichnung eines Projektvertrags,
• oder konkludente Beauftragung (z. B. per E-Mail)
zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von BOLTCAD und können gesondert berechnet werden.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller bereitgestellten Daten und Unterlagen berechtigt ist.

5. Vergütung
5.1 Die Vergütung erfolgt:
• auf Stundenbasis,
• als Projektpauschale,
• oder in hybriden Modellen
gemäß Angebot oder Vereinbarung.
5.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungen sowie sonstige projektbedingte Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

6. Leistungsänderungen & Mehraufwand
6.1 Änderungswünsche des Kunden nach Projektstart bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.2 Führt eine Änderung zu Mehraufwand, ist BOLTCAD berechtigt, diesen zusätzlich zu vergüten.
6.3 Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

7. Lieferfristen & Termine
7.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, fehlender Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern Fristen angemessen.

8. Nutzungsrechte & Urheberrechte
8.1 Alle von BOLTCAD erstellten Leistungen (z. B. CAD-Modelle, Zeichnungen, Konzepte, Simulationen, Prototypen, Studien) unterliegen dem Urheberrecht.
8.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
8.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BOLTCAD, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.4 Methoden, Vorgehensweisen, Templates, Berechnungsmodelle und Know-how verbleiben grundsätzlich bei BOLTCAD.

9. Geheimhaltung
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
9. 2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.

10. Haftung
10.1 BOLTCAD haftet unbeschränkt:
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BOLTCAD nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf das zweifache Auftragsvolumen, maximal jedoch 250.000 €, begrenzt, sofern nicht anders vereinbart.

11. Gewährleistung
11.1 BOLTCAD erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
11.2 Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11.3 BOLTCAD hat das Recht zur Nacherfüllung.

12. Kündigung
12.1 Beide Parteien können Verträge aus wichtigem Grund kündigen.
12.2 Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

13. Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
13.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Düsseldorf.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.